IBAN-Überprüfung
Ab 09.10.2025 sind Banken dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer Euro-Überweisung die Empfängerüberprüfung durchzuführen. Diese Prüfung soll über Unstimmigkeiten zwischen IBAN (früher Kontonummer) und Name des hinterlegten Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin informieren und damit fehlgeleitete Überweisungen und Betrug reduzieren. Wir haben festgestellt, dass bei der Eingabe von Überweisungen an die Konten unserer Kanzlei mit dem Empfänger "Kroker Tonini & Höss" eine Nachricht erscheint, wonach nicht sichergestellt sei, dass es sich hierbei um den richtigen Empfänger handelt. Sie können die Überweisung aber dennoch freigeben. Alternativ können Sie auch nur "RA Kroker" eingeben, dann sollten Sie die Nachricht erhalten, dass der Empfänger der richtige ist. Wir versuchen, dieses Problem zu lösen, jedoch ist dies derzeit bei den Banken nur schwer umsetzbar.