Greenstorm Insolvenz: Wir setzen Ihre Ansprüche durch
Sie haben als Greenstorm-Botschafter mit Greenstorm einen Botschafter-Vertrag abgeschlossen und eine Kaution bzw. eine Finanzierungssicherstellung für das Ihnen überlassene E-Bike bezahlt?
Die Greenstorm Mobility GmbH ist nicht mehr in der Lage, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Als Folge davon wurde ein Konkursverfahren durch das zuständige Landesgericht Innsbruck eingeleitet.
Wir unterstützen Greenstorm-Botschafter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
Nachdem viele Greenstorm-Botschafter vor der Frage stehen, wie es nun weitergeht, haben wir uns gemeinsam mit dem Masseverwalter Rechtsanwalt Mag Philip Paumgarten und dem KSV von 1870 als bevorrechtetem Gläubigerschutzverband dazu entschlossen, Ihnen einfach und unklompliziert zu helfen. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen gebündelt und haben die Möglichkeit, uns ganz unkompliziert Ihre Kontaktdaten und Ihre bevorzugte weitere Vorgehensweise mitzuteilen. Sehr gern nehmen wir, die Kanzlei Kroker Tonini Höss & Lajlar, Ihre rechtlichen Interessen (vorerst außergerichtlich) außerhalb des Insolvenzverfahrens wahr.
Welche Möglichkeiten gibt es für Greenstorm-Botschafter zur Durchsetzung der Ansprüche?
Wir möchten Sie gerne dabei unterstützen, Ihre Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens durchzusetzen, wobei es hierfür nach derzeitigem Stand mehrere zu überlegende Möglichkeiten gibt:
A) Sie wollen Ihr derzeit genutztes E-Bike behalten
- Sie nehmen das Angebot des Masseverwalters betreffend den Ankauf des von Ihnen genutzten E-Bikes an, melden Ihre Forderung auf Rückzahlung der Kaution bzw. der Finanzierungssicherstellung im Insolvenzverfahren über den KSV von 1870 an und fordern parallel hierzu von den verantwortlichen Personen den Ihnen entstandenen Schaden in Höhe der von Ihnen bezahlten Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung.
- Sie nehmen das Angebot des Masseverwalters betreffend den Ankauf des von Ihnen genutzten E-Bikes an und melden Ihre Forderung auf Rückzahlung der Kaution bzw. der Finanzierungssicherstellung im Insolvenzverfahren über den KSV von 1870 an. Wir werden versuchen, mit den verantwortlichen Personen eine Einigung darüber zu erzielen, dass von diesen der von Ihnen an den Masseverwalter zu bezahlende Kaufpreis für das E-Bike übernommen wird. Im Gegenzug wird wohl ein Verzicht auf die Geltendmachung der Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung gegenüber den Verantwortlichen abzugeben sein.
B) Sie wollen Ihr derzeit genutztes E-Bike nicht behalten
- Sie nehmen das Angebot des Masseverwalters betreffend den Ankauf des von Ihnen genutzten E-Bikes nicht an, retournieren Ihr E-Bike an den Masseverwalter, melden Ihre Forderung auf Rückzahlung der Kaution bzw. der Finanzierungssicherstellung im Insolvenzverfahren über den KSV von 1870 an und fordern parallel hierzu von den verantwortlichen Personen den Ihnen entstandenen Schaden in Höhe der von Ihnen bezahlten Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung.
In einem ersten Schritt können Sie hier Ihr Interesse unter Bekanntgabe der von Ihnen bevorzugten weiteren Vorgangsweise bekunden. Wir werden sodann voraussichtlich im Lauf des Septembers mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
In 3 Schritten Ihre Ansprüche prüfen lassen – Wir unterstützen Sie dabei
Sie waren Greenstorm-Botschafter? Dann füllen Sie nachstehendes Formular aus und wir melden uns bei Ihnen!
In einem ersten Schritt können Sie nachfolgend bis 17.09.2023 Ihr Interesse unter Bekanntgabe der von Ihnen bevorzugten weiteren Vorgangsweise bekunden. Wir werden sodann voraussichtlich im Lauf des Septembers mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die im Schreiben des Masseverwalters gesetzte Frist bis zum 31.08.2023 für diejenigen Botschafter unbeachtlich ist, die sich über unsere Website registriert haben.
Um das automatische Laden dieses Dienstes zukünftig zu verhindern, klicken Sie bitte hier.
Downloads
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die im Schreiben des Masseverwalters gesetzte Frist bis zum 31.08.2023 für diejenigen Botschafter unbeachtlich ist, die sich über unsere Website registriert haben.
Unterlagen hochladen:
Das unterschriebene Vollmachtsformular sowie das ausgefüllte Mandantendatenblatt laden Sie bitte hier unter Verwendung des Upload-Passwortes @Greenstorm23 als pdf oder jpg Dokument hoch. Zum Zwecke der leichteren Zuordnung verwenden Sie als Dateibezeichnung bitte Nachname-Vorname.pdf (oder .jpg)
Wir beantworten Ihre Fragen zur Greenstorm Insolvenz
Aufgrund der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Greenstorm Mobility GmbH fordert der Masseverwalter das Ihnen überlassene Fahrrad zurück bzw. stellt es Ihnen frei, das Fahrrad zu einem bestimmten Kaufpreis aus der Masse zu erwerben. Bei der Forderung auf Rückzahlung der von Ihnen erlegten Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Insolvenzforderung, die im Insolvenzverfahren anzumelden ist und auf die Sie sodann eine Quotenzahlung erhalten werden.
Im Botschafter-Vertrag wurde Ihnen das Recht auf „Wandlung“ der Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung in eine Zahlung eingeräumt, wodurch Sie rückwirkend in das „Besitzrecht“ hinsichtlich des von Ihnen genützten E-Bikes treten. Dieses Wandlungsrecht wird durch die Insolvenzeröffnung nicht berührt, sodass Sie dieses nach wie vor ausüben können. Allerdings führt die Ausübung dieses Wandlungsrechtes erst zu einem Kauvertrag in Bezug auf das von Ihnen genutzte E-Bike, das Ihnen ursprünglich nur zum Gebrauch – ähnlich einem Mietvertrag – überlassen wurde. Das Insolvenzrecht gewährt dem Masseverwalter in so einem Fall allerdings das Recht, von einem solchen Kaufvertrag zurückzutreten, sodass Sie hieraus resultierende Schadenersatzansprüche im Insolvenzverfahren anmelden können, Sie aber auch auf diesem Weg weder das E-Bike (auch nicht gegen Verrechnung der von Ihnen bezahlten Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung) behalten können, noch Ihre Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung in voller Höhe zurückerhalten, wenn Sie das E-Bike an den Masseverwalter herausgeben.
Nach unserer Einschätzung haben Sie nur dann ein Recht darauf, das E-Bike zu behalten, wenn Sie dieses dem Masseverwalter zu dem von ihm angebotenen Kaufpreis abkaufen.
Sollten Sie sich dazu entschließen, dem Masseverwalter das E-Bike nicht herauszugeben und auch nicht den vom Masseverwalter angebotenen Kaufpreis für das E-Bike zu bezahlen, setzen Sie sich mehreren rechtlichen Risiken aus, wie bspw Herausgabeklage des Masseverwalters, Schadenersatzklage des Masseverwalters auf Benützungsentgelt und Wertminderung des E-Bikes für eine „verspätete“ Herausgabe des E-Bikes. Ohne das Ergebnis derartiger Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt prognostizieren zu können, ist mit derartigen Verfahren natürlich immer auch ein nicht unerhebliches Prozesskostenrisiko verbunden, da Sie im Fall eines Prozessverlustes nicht nur das E-Bike herausgeben und den zugesprochenen Schadenersatz leisten müssen, sondern auch Ihre eigenen sowie die dem Masseverwalter zugesprochenen Prozesskosten zu tragen haben.
Unabhängig davon sollten Sie die von Ihnen geleistete Finanzierungssicherstellung/Kaution im Insolvenzverfahren als "bedingte" Forderung anmelden, um sich bei einer längeren Verfahrensdauer eines vom Masseverwalter eingeleiteten Zivilverfahrens nicht dem Risiko auszusetzen, dass Sie im Falle des Prozessverlustes nicht mal mehr die Insolvenzquote auf die von Ihnen geleistete Finanzierungssicherstellung/Kaution erhalten, weil diese zwischenzeitig verjährt sein könnte.
In dem an Sie gerichteten Schreiben hat der Masseverwalter das Procedere für die Rückstellung des E-Bikes dargelegt. Die Rückgabe des E-Bikes hat keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Rückforderung der von Ihnen gezahlten Kaution bzw. des Finanzierungsbeitrages.
Eine Aufrechnung der Ihnen gezahlten Kaution bzw. des Finanzierungsbeitrages mit dem Kaufpreis des E-Bikes ist rechtlich leider nicht möglich.
In dem zwischen Ihnen und der Greenstorm Mobility GmbH abgeschlossenen Botschafter-Vertrag wurde vereinbart, dass Sie bei Beendigung des Vertragsverhältnisses Ihre Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung zur Gänze zurückerhalten würden. Nach unserer rechtlichen Einschätzung wäre Ihre Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung getrennt vom Vermögen der Greenstorm Mobility GmbH anzulegen gewesen und hätte keine Vermengung mit dem Gesellschaftsvermögen erfolgen dürfen. Dies ist aber nach den uns derzeit vorliegenden Informationen in der Vergangenheit nicht erfolgt, sodass Sie mit Ihrem Rückforderungsanspruch auf Ihre Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung wie ein „normaler“ Insolvenzgläubiger, dessen Rechnung nicht bezahlt wurde, einzustufen sind und nur einen Anspruch auf die allgemeine Verteilungsquote im Insolvenzverfahren haben, wenn Sie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Hierbei steht Ihnen der KSV von 1870 zur Seite, der Sie bei der Anmeldung Ihrer Forderung unterstützt und sodann Ihre Interessen im Insolvenzverfahren wahrnehmen wird.
Es ist nun aber äußerst unbefriedigend, dem Masseverwalter das E-Bike übergeben zu müssen und nur eine Verteilungsquote auf Ihre Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung zu erhalten, obwohl Sie aufgrund der Formulierungen im Botschafter-Vertrag davon ausgehen durften, Ihre Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Gänze zurückzubekommen.
Aufgrund der nach unserer Einschätzung rechtswidrigen Vermengung Ihrer Kaution bzw. Finanzierungssicherstellung mit dem Gesellschaftsvermögen haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Ersatz des Ihnen hierdurch entstandenen Schadens gegenüber den hierfür verantwortlichen Personen der Geschäftsführung der Greenstorm Mobility GmbH.
Sollten Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen, geben Sie im Mandantendatenblatt jedenfalls Ihre Kontoverbindung an, damit wir Ihnen für Sie einbringlich gemachte Zahlungen weiterleiten können.
Nach unserer rechtlichen Prüfung des abgeschlossenen Botschaftervertrages sind Sie derzeit nicht Eigentümer des von Ihnen benutzten E-Bikes. Durch einen Verkauf setzen Sie sich damit zum einen der Gefahr aus, dass der Masseverwalter Ihnen gegenüber Schadenersatzansprüche geltend macht und Sie (zumindest) den Kaufpreis in die Insolvenzmasse zu bezahlen haben. Zum anderen setzen Sie sich aber damit auch der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aus, da der Verkauf von Gegenständen, die wissentlich nicht in Ihrem Eigentum stehen, als Betrug gewertet werden kann.
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Sie sich weder im Insolvenzverfahren noch bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen gegenüber der verantwortlichen Geschäftsführung anwaltlich vertreten lassen müssen.
Die Erfahrung zeigt aber, dass eine Vertretung den Betroffenen Zeit und Nerven spart, da Ihre Interessen im Insolvenzverfahren durch den KSV von 1870 als Gläubigerschutzverband mit einschlägiger Expertise im Insolvenzrecht gewahrt und Sie regelmäßig über den Fortgang des Insolvenzverfahrens informiert werden.
Bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Personen der Geschäftsführung der Greenstorm Mobility GmbH gehen wir davon aus, eine Vielzahl geschädigter Botschafter zu vertreten. Dadurch vereinen wir eine große Interessengemeinschaft und können diese „mit einer Stimme“ gegenüber den Verantwortlichen vertreten. Es ist davon auszugehen, dass die Erfolgsaussichten, außergerichtlich eine Einigung für alle vertretenen Geschädigten zu erzielen, umso größer ist, je mehr Geschädigte gemeinsam auftreten.
Für Ihre außergerichtliche Vertretung verrechnen wir eine Pauschale in der Höhe von € 120,00 (inkl. 20% USt), welche vorab von Ihnen zu bezahlen ist. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden die Kosten unseres Einschreitens sehr wahrscheinlich von Ihrem Rechtsschutzversicherer übernommen. Teilen Sie uns bitte daher rechtzeitig mit, ob Sie rechtsschutzversichert sind.