Reiserecht Abhilfe gegen Reisemängel
Von einem unsauberen Hotelzimmer über eine defekte Klimaanlage bis zum fehlenden Meerblick: Sobald ein Problem auftritt, kontaktieren Sie umgehend den Reiseveranstalter
oder die Hotelrezeption. So geben Sie ihnen die Gelegenheit zur Beseitigung derMängel. Eine schnelle Meldung ist entscheidend, um spätere Ansprüche geltend zu machen. Halten Sie alle Missstände schriftlich fest und fotografieren Sie diese. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für Ihre Beschwerde.
Wann besteht ein Anspruch?
Nicht jeder Mangel führt zu einer Entschädigung. Bei kleinen Unannehmlichkeiten haben Sie lediglich Anspruch auf eine Reisepreisminderung. Bei schwerwiegenden
Mängeln, die wesentliche Teile der Reise betreffen, kann sogar ein Ersatz der entgangenenUrlaubsfreude gefordert werden.
Fallbeispiel: Urlaub in Griechenland
Nehmen wir an, Sie buchen einen Pauschalurlaub nach Griechenland mit Flug und Aufenthalt im 4-Sterne-Hotel. Dieses wurde auf der Homepage des Reiseveranstalters auch schön in Szene gesetzt und die Annehmlichkeiten entsprechend beschrieben. Vor Ort ist das Hotel allerdings von Bauarbeiten betroffen, die nächtlichen Lärm verursachen.
Der Strand ist verschmutzt, die Buffetauswahl enttäuschend eingeschränkt und das Badezimmer zeigt Schimmel. Trotz Ihrer sofortigen Reklamation gibt es keine Verbesserung.
In einer solchen Situation haben Sie Anspruch auf Preisminderung und können Anspruch auf Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude geltendmachen. Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche direkt gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen sind, nicht gegenüber einemVermittlungsbüro. Außerdem muss es sich um eine Pauschalreise handeln, die mehrere Hauptleistungen wie Transport und Unterkunft kombiniert umfassen muss.
