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Übersicht über unser Honorar

Kanzlei Kroker Tonini Höss & Lajlar
Honorar
 

Honorar

Wie werden die Leistungen des Rechtsanwalts berechnet?

Unsere Leistungen werden nach dem RATG bzw. den AHK abgerechnet. Ein Erstgespräch ist bei nachfolgender Mandatserteilung kostenlos.

Insbesondere bei Vertragsgestaltungen ist oft eine Pauschalvereinbarung zweckmäßig.

Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines Informationsgespräches näher über die Gestaltungsmöglichkeiten der Honorarverrechnung.